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Hausordnung der BallsportARENA Dresden

Allgemeine Hinweise

  1. Die BallsportARENA Dresden ist eine öffentliche Sport- und Veranstaltungsstätte (im Folgenden "BSA" genannt), welche durch die Sportbetriebsgesellschaft Saegeling mbH verwaltet wird.

  2. Die Hausordnung ist für alle Nutzer und Besucher verbindlich und wird von diesen mit Betreten der BSA anerkannt. Die Hausordnung liegt im Eingangsbereich am Counter zur Information aus und kann jederzeit eingesehen werden. Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird der Nutzer vom Personal der BSA des Objektes verwiesen. In besonders schweren Fällen ist die Erteilung eines Hausverbotes durch das Hallenmanagement möglich.

  3. Die BSA ist Montag bis Sonntag von 08:00 bis 22:00 Uhr für alle Nutzer und Besucher geöffnet. Gesonderte Öffnungs- bzw. Schließzeiten werden durch die Aushänge am Counter im Eingangsbereich bekanntgegeben.

  4. Das Benutzen der BSA ist nur in Verbindung mit einer gültigen Nutzungsvereinbarung bzw. mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet und darf nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung und Eignung nach Maßgabe der Erlaubnis erfolgen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  5. Das Objektpersonal der BSA übt gegenüber dem Nutzer das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

  6. Dem Nutzer obliegt - gemäß Nutzungsvereinbarung - während der Nutzungszeit die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für seine Schutzbefohlenen. Er ist für die Durchsetzung der Hausordnung verantwortlich. Im Rahmen von Veranstaltungen steht das Hausrecht zusätzlich dem Veranstalter zu.

  7. Der Nutzer hat den Betreibern der BSA von allen Schadensersatzansprüchen einschließlich Prozesskosten freizustellen, die aus Anlass der Überlassung oder Teilüberlassung der BSA an den Betreiber gerichtet werden können.

  8. Der Nutzer haftet gegenüber dem Betreiber für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der BSA und/oder dessen Einrichtungsgegenständen verursacht werden.

  9. Der Betreiber haftet gegenüber dem Nutzer für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der BSA stehen, ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Betreiber haftet nicht für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen mitgebrachter Sachen und Gegenstände.

  10. Nutzer und Besucher der BSA haben sich so zu verhalten, dass Personen oder Sachen weder gefährdet noch beschädigt werden. Alle Nutzer sind zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Nutzern und Besuchern verpflichtet.

  11. Der Nutzer hat die BSA einschließlich aller Einrichtungen und Geräte pfleglich zu behandeln und entsprechend ihrer Bestimmung sachgemäß zu benutzen.

  12. Mit Wasser, Wärme- und Elektroenergie ist sparsam umzugehen. Nach Verlassen der Räume hat der Nutzer dafür zu sorgen, dass die Türen u.ä. verschlossen werden und die Energiequellen, Duschen und Wasserhähne abgestellt sind.

  13. Jeder Nutzer hat die Pflicht, Störfälle, Beschädigungen und Mängel an der BSA und deren Einrichtungen unverzüglich dem Objektpersonal am Counter im Eingangsbereich zu melden.

  14. Die Aufstellung, Anbringung oder die Lagerung von vereinseigenen Geräten bedarf der Zustimmung des Betreibers der BSA.

  15. Das Aufstellen und Anbringen von Werbung ist nur nach vorheriger Erlaubnis durch den Betreiber der BSA gestattet. Diese ist kostenpflichtig. Der Ort und die Art der Anbringung sind zwingend mit dem Betreiber der BSA abzustimmen.

  16. Die Benutzung der Sportflächen ist generell nur mit abriebfesten Sportschuhen erlaubt.

  17. Das Bekleben des Sportbodens ist dem Nutzer nur mit rückstandsfrei entfernbaren Materialien und nur nach Rücksprache mit dem Hallenmanagement gestattet.

  18. Beim Betreten der Sportflächen sind alle Gegenstände, welche zur Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten in die BSA eingebracht und benutzt werden, so zu sichern, dass keinerlei Kontakt von metallischen Gegenständen mit der Sportfläche besteht und während des Betriebes ausgeschlossen wird. Dies gilt ebenfalls für jegliche Hilfs- und Transportmittel zum Ein-, Aus- oder Umbau der BSA.

  19. In den Räumlichkeiten der BSA gilt ein grundsätzliches Rauchverbot. Ein Raucherbereich befindet sich vor dem Haupteingang. Die Nutzer sind aufgefordert, Zigaretten in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Restabfälle im Innen- und Außenbereich sind ebenfalls in den dafür bereitgestellten Müllbehältern zu entsorgen.

  20. Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden und sind vom Eigentümer ausreichend zu sichern. Ein Mitführen von Rädern in der BSA ist untersagt.

  21. Das Benutzen von Glasflaschen, Gläsern oder Porzellan auf der Sportfläche ist untersagt.

  22. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht erwünscht.

  23. Das Mitnehmen von Tieren in die BSA ist nicht gestattet.

  24. Die Garderoben sind ausschließlich für den Zeitraum der Nutzung der BSA gedacht. Eine dauerhafte Nutzung dieser ist nicht gestattet. Alle Garderoben werden täglich kontrolliert und geleert. Fundgegenstände sind am Counter im Eingangsbereich abzugeben bzw. werden dort aufbewahrt.

  25. Für persönliches Eigentum wird keine Haftung übernommen.

  26. Die Benutzung der Einrichtungen der BSA durch Personen, die unter Einfluss von Rauschmitteln stehen, ist nicht gestattet. Dies gilt ebenso für Personen, die unter akuten, infektiösen Krankheiten leiden.

  27. Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung sind unverzüglich zu melden. Der Betreiber entscheidet anschließend über weitere Maßnahmen (u.a. Hausverbot, Einleitung ordnungsrechtlicher Maßnahmen, Antragstellung auf strafrechtliche Verfolgung).

 

Die Hausordnung wurde am 16.05.2017 durch die Betreibergesellschaft beschlossen und tritt ab 17.05.2017 in Kraft.